⸺ Gebäudeenergiegesetz 2024

Aufbruch in eine neue Ära

Ein Haus mit einer Waermepumpe
Foto: © Vaillant

Bisher heizen fast die Hälfte der deutschen Haushalte mit Erdgas und ein weiteres Viertel mit Heizöl. Doch nun läutete Deutschland mit dem 1. Januar 2024 eine Phase des Wandels ein, um den Übergang zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Das Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG) bringt zahlreiche neue Regelungen mit sich.

Regelungen für Neubauten in Neubaugebieten:

Seit dem 01. Januar müssen in Neubaugebieten alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Bestimmung gilt ausschließlich für Neubauten, deren Bauantrag ab Januar 2024 gestellt wird.

Regelungen für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken:

Für bestehende Gebäude sowie Neubauten außerhalb von Neubaugebieten bleibt die Nutzung funktionierender Öl- und Gasheizungen vorerst erlaubt. Auch Reparaturen sind weiterhin möglich. In Fällen, in denen eine Reparatur nicht durchführbar ist, bleibt der Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung eine Option. Dies kann beispielsweise in Form einer Hybridlösung geschehen, die mit Wärmepumpen, Solarthermie oder anderen grünen Gasen kombiniert wird. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien sind unter bestimmten Umständen möglich.

Es sind Übergangsfristen vorgesehen:

  • In Großstädten mit über 100.000 Einwohnern werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel ab dem 30.06.26 Pflicht.
  • Ab dem 30.06.2028 gilt diese Verpflichtung auch für kleinere Städte.
  • Je nach kommunaler Wärmeplanung können frühere Fristen gelten.

Für den Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung in bestehenden Gebäuden während der Übergangsphase bis 2026/2028 ist eine vorherige Beratung durch einen Energieberater oder Installateur erforderlich.
Finanzielle Unterstützung und günstige Kredite vom Bund erleichtern Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme, die zu 65 Prozent aus erneuerbarer Energie gespeist werden.

Klimafreundliches Heizen: Was bedeutet das eigentlich?

Um die 65%-Regelung zu erfüllen, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
• Installation einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung
• Nutzung einer elektrischen Wärmepumpe
• Einsatz einer Solarthermie-Heizung
• Nutzung einer Biomasseheizung (z.B. Holz- oder Pelletheizung)
• Verwendung einer Stromdirektheizung
• Verwendung einer Gasheizung mit erneuerbaren Gasen
• Anschluss an ein Fern- oder Gebäudewärmenetz

Unser Team ist für Sie da!

Wir beraten Sie gerne unter

02742 913390